Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt die Ausführungen zur Sicherung des
Höhenkonzeptes der linksrheinischen Kölner Innenstadt zur Kenntnis und
beschließt
1. die
Verwaltung zu beauftragen, die Bebauungspläne mit Handlungsbedarf der Priorität
1 in einer bedarfsorientierten Reihenfolge zu ändern beziehungsweise zu
ergänzen und somit eine planungsrechtliche Sicherung des Höhenkonzepts in
diesen Bereichen herzustellen und
2. die Verwaltung zu beauftragen, bei Bauanträgen oder Bauvoranfragen im übrigen Geltungsbereich des Höhenkonzeptes, die im Widerspruch zum Höhenkonzept stehen, durch geeignete Mittel der Bauleitplanung die Sicherung des Höhenkonzeptes herzustellen, zum Beispiel durch einen Bebauungsplanaufstellungsbeschluss und den Erlass eine Veränderungssperre.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.