Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen stellt folgenden Ergänzungsantrag:
Nr. 3 Im Bebauungsplan
sind mindestens 75% intensive Dachbegrünung (mit Ausnahme von Flächen für
Solaranlagen) und eine Dachneigung bis maximal 15% festzuschreiben.
Nr. 4 Im Bebauungsplan
soll ein Beitrag zur Verminderung von Wärmeinseln erkennbar sein, zum Beispiel
Grünflächen.
Die Nr. 3 des
Änderungsantrages wird rege diskutiert und anschließend auf Vorschlag von Herrn
Reiferscheid wie folgt geändert in:
Zielvorgabe für eine
intensive Dachbegrünung (mit Ausnahme von Flächen für Solaranlagen) sollte 75 %
sein. Eine Dachneigung bis maximal 15 Grad ist im Bebauungsplan
festzuschreiben.
Herr Gellissen
ergänzt, dass die Vorgabe nur für Neubauten gelten kann, da in dem Bebauungsplangebiet
schon Flachdächer vorhanden sind.
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. nach
§ 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet in
Gemarkung 054958, Flur 4, zwischen Georgsplatz, der nördlichen und östlichen
Grenze des Flurstücks 754/36, der östlichen Grenze der Flurstücke 526/35 und
826, der Weberstraße, der westlichen Grenze des Flurstücks 760, der nördlichen
Grenzen der Flurstücke 757 und 758, der östlichen Grenze der Flurstücke 504 und
748, der nördlichen Grenze des Flurstücks 748 und der Severinstraße in
Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd—
aufzustellen mit dem Ziel unter anderem nach durchgeführtem
Realisierungswettbewerb eine städtebauliche Neuordnung zu erzielen. In diesem
Zusammenhang ist die Art der Nutzung mit Fläche für Schule und gemischte Nutzung,
das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksfläche
festzusetzen;
2. für
die Schließung des Blockrandes entlang der Severinstraße sowie der Ecke
Severinstraße/Georgsplatz neben privaten Flächen für Handel und Gastronomie im
Erdgeschoss, teilweise schulischer Nutzung, ab dem ersten Obergeschoss eine
Wohnnutzung festzusetzen.
3. Zielvorgabe für eine intensive Dachbegrünung
(mit Ausnahme von Flächen für
Solaranlagen) sollte 75 % sein. Eine
Dachneigung bis maximal 15 Grad ist im Bebauungsplan festzuschreiben.
4. Im Bebauungsplan soll ein Beitrag zur
Verminderung von Wärmeinseln erkennbar sein, zum Beispiel Grünflächen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig so geändert beschlossen.