Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen stellt folgenden Ergänzungsantrag:

Nr. 3 Im Bebauungsplan sind mindestens 75% intensive Dachbegrünung (mit Ausnahme von Flächen für Solaranlagen) und eine Dachneigung bis maximal 15% festzuschreiben.

Nr. 4 Im Bebauungsplan soll ein Beitrag zur Verminderung von Wärmeinseln erkennbar sein, zum Beispiel Grünflächen.

Die Nr. 3 des Änderungsantrages wird rege diskutiert und anschließend auf Vorschlag von Herrn Reiferscheid wie folgt geändert in:

Zielvorgabe für eine intensive Dachbegrünung (mit Ausnahme von Flächen für Solaranlagen) sollte 75 % sein. Eine Dachneigung bis maximal 15 Grad ist im Bebauungsplan festzuschreiben.

Herr Gellissen ergänzt, dass die Vorgabe nur für Neubauten gelten kann, da in dem Bebauungsplangebiet schon Flachdächer vorhanden sind.

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das Gebiet in Gemarkung 054958, Flur 4, zwischen Georgsplatz, der nördlichen und östlichen Grenze des Flurstücks 754/36, der östlichen Grenze der Flurstücke 526/35 und 826, der Weberstraße, der westlichen Grenze des Flurstücks 760, der nördlichen Grenzen der Flurstücke 757 und 758, der östlichen Grenze der Flurstücke 504 und 748, der nördlichen Grenze des Flurstücks 748 und der Severinstraße in Köln-Altstadt/Süd —Arbeitstitel: Südlich Georgsplatz in Köln-Altstadt/Süd— aufzustellen mit dem Ziel unter anderem nach durchgeführtem Realisierungswettbewerb eine städtebauliche Neuordnung zu erzielen. In diesem Zusammenhang ist die Art der Nutzung mit Fläche für Schule und gemischte Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung und die überbaubaren Grundstücksfläche festzusetzen;

 

2.      für die Schließung des Blockrandes entlang der Severinstraße sowie der Ecke Severinstraße/Georgsplatz neben privaten Flächen für Handel und Gastronomie im Erdgeschoss, teilweise schulischer Nutzung, ab dem ersten Obergeschoss eine Wohnnutzung festzusetzen.

3.      Zielvorgabe für eine intensive Dachbegrünung (mit Ausnahme von Flächen für Solaranlagen) sollte 75 % sein. Eine Dachneigung bis maximal 15 Grad ist im Bebauungsplan festzuschreiben.

4.      Im Bebauungsplan soll ein Beitrag zur Verminderung von Wärmeinseln erkennbar sein, zum Beispiel Grünflächen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig so geändert beschlossen.