Beschluss:

Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen im Agnesviertel am Sonntag, dem 05.09.2010, von 13:00 - 18:00 Uhr.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.