Beschluss: Kenntnis genommen

Mitteilung:

 

Die Bezirksvertretung Lindenthal fasste am 3.5.2010 folgenden Beschluss:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zu erarbeiten, dass die öffentliche Nutzung des Gebäudes Haus Belvedere sowie der dazugehörigen Gartenanlage möglich macht. Von einem Verkauf sollte die Verwaltung absehen. Möglich wäre zum Beispiel die Errichtung eines kleinen Museums, einer Gastronomie oder die Nutzung für kulturelle und sonstige Veranstaltungen.“

 

Die Verwaltung nimmt hierzu wie folgt Stellung:

 

Das Gebäude wurde am 27. Mai 2010 von der Kultur- und Liegenschaftsverwaltung gemeinsam besichtigt und hinsichtlich des Auftrages aus der Bezirksvertretung begutachtet.

 

Es steht einschließlich seines großen parkähnlichen Gartens seit dem 01.07.1980 unter Denkmalschutz.

 

Vor einer weiteren (öffentlichen oder privaten) Nutzung ist eine Grundsanierung des Gebäudes an allen Gewerken und mit einem voraussichtlich erheblichen Finanzierungsaufwand erforderlich. Das circa 5.000 m² große Grundstück, welches stark verwildert ist, bedarf einer gründlichen und intensiven Grünpflege.

 

Bei Sanierungsmaßnahmen sind folgende Auflagen der Denkmalbehörde zu beachten:

  • Das äußere Erscheinungsbild des Baudenkmals muss erhalten bzw. dem historischen Vorbild entsprechend wieder hergestellt werden.
  • Bei einer Erneuerung der Fenster ist die Erhaltung und Sanierung der Innenläden zu berücksichtigen.
  • Im Innern sind das markante Haupttreppenhaus sowie die, teilweise mit Beschlägen, noch original erhaltenen Innentüren zu erhalten.
  • Ebenfalls zu erhalten bzw. dem Original entsprechend zu erneuern sind die Holzböden inkl. der hohen Fußleisten.
  • Beim Gewölbekeller ist eine Prüfung und ggf. Sanierung des Ziegelmauerwerks mit einzuplanen.
  • Der ebenfalls denkmalgeschützte parkähnliche Garten ist zu erhalten. Die Errichtung zusätzlicher Baukörper ist nicht erlaubnisfähig.

 

Sämtliche Maßnahmen (alle Gewerke), sowohl das Äußere als auch das Innere des Gebäudes betreffend, bedürfen gemäß § 9 Denkmalschutzgesetz einer schriftlichen Erlaubnis und müssen vor ihrer Durchführung mit dem Konservator abgestimmt werden.

 

Das Gebäude verfügt über keine ÖPNV-Anbindung sowie keine eigenen Parkplätze. Im Umfeld fehlt eine entsprechende Infrastruktur.

 

Um eine Nutzung des Gebäudes in städtischer Trägerschaft realistisch einschätzen zu können, beauftragt die Liegenschaftsverwaltung die städtische Gebäudewirtschaft mit einer Kostenschätzung für den Sanierungsbedarf. Außerdem wird zurzeit der Verkehrswert ermittelt.

 

Nach Abschluss dieser Ermittlungen wird die Verwaltung abschließend Stellung nehmen.


Abstimmungsergebnis:

Kenntnis genommen