Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat nimmt die Planung und die Kostenberechnung zur Kenntnis und beschließt unter Berücksichtigung des § 82 GO NRW für den Umbau der Küche (Integrationsgastronomie) im Bürgerzentrum Deutz die Freigabe einer investiven Auszahlungsermächtigung in Höhe von 235.000 € im Teilfinanzplan 0507, Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren, Teilfinanzplanzeile 8, Auszahlung von Baumaßnahmen, Haushaltsjahr 2010.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.