Sitzung: 01.07.2010 BV1/0008/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 der Hauptsatzung empfehlen wir dem Rat, wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat nimmt das "Städtebauliche Gesamtkonzept Domumgebung" als Ergebnis des moderierten Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, das Projekt "Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium" zum Förderprogramm des Bundes für nationale UNESCO-Welterbestätten (2010 bis 2014) anzumelden.
2. Der Rat beschließt, über die im Hpl.-Entwurf 2010/2011 für 2010 bis 2014 für das Projekt "Städtebauliche Neuordnung Dionysoshof/Baptisterium" vorgesehenen Mittel von 20,9 Mio. € hinaus weitere 3,266 Mio. € zur Umsetzung der jetzt beantragten Maßnahme bereitzustellen. Der sich - nach Berücksichtigung der erwarteten Fördermittel - um 1,1 Mio. € erhöhende städtische Eigenanteil wird aus den investiven Mitteln des Masterplans gedeckt. Die Finanzierung erfolgt über den Veränderungsnachweis zum Hpl.-Entwurf 2010/2011.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich der Sicherstellung der Finanzierung und der Genehmigung des Haushaltes sowie vorbehaltlich der Bewilligung von Fördermitteln des Bundes,
3.1
die
Vorentwurfsplanung noch in 2010 zu beauftragen, um die Fertigstellung der Maßnahme
bis 2014 zu gewährleisten. Die im Haushaltsjahr 2010 veranschlagte investive
Auszahlungsermächtigung bei Finanzstelle 6901-1202-1-0500 – Umgestaltung
Dionysoshof -Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen – wird in Höhe von 466.000 €
zur Finanzierung der Vorentwurfsplanung freigegeben;
3.2 nach
Abschluss der Vorentwurfsplanung eine Vorlage zur Bau- und
Finanzierungsentscheidung zu erarbeiten und vorzulegen. Die entsprechenden
Veranschlagungen der Gesamtkosten in Höhe von rund 24,166 Mio. €
sowie der erwarteten Zuschüsse von bis zu 16,1 Mio. € erfolgen zum
Haushalt 2011 bis 2014.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig genehmigt.