Sitzung: 08.07.2010 STA/0008/2010
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 19.05.2010 an alle Ausschussmitglieder versandt.
Abschließende Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 1917/2010
Der
Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat beschließt
1. über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64477/02 für das Gebiet östlich der Äußeren Kanalstraße, südlich der Iltisstraße, westlich der Baugrundstücke an der Jakob-Schupp-Straße und nördlich der öffentlichen Parkanlage an der Äußeren Kanalstraße in Köln-Neuehrenfeld —Arbeitstitel: Äußere Kanalstraße/Iltisstraße in Köln-Neuehrenfeld— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;
2. den Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64477/02 nach § 4a Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) zu ändern;
3. den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) Nr. 64477/02 nach § 10 Absatz 1 BauGB in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.