Beschluss gemäß Empfehlung des Verkehrsausschusses aus seiner Sitzung am 29.06.2010:

Der Rat beschließt den Erlass der 210. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der zu diesem Beschluss paraphierten Fassung mit Ausnahme der Maßnahmen in § 1 Ziffern 7, 9 und 10. In § 1 Ziffer 3 wird vor den Worten „bituminösen Deckschicht“ das Wort „lärmoptimierten“ eingefügt.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.