Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 6644 SC 3/04 (66441/04) für das Gebiet Neue Weyerstraße zwischen den Straßen Salierring, Barbarossaplatz, Weyerstraße, Am Weidenbach, Friedrichstraße und Pantaleonsmühlengasse —Arbeitstitel: Weyerstraße in Köln-Altstadt/Süd— nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.