Beschluss:

Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft genehmigt die Dringlichkeitsentscheidung:

Gemäß § 5 Abs. 6 EigVO NW in Verbindung mit § 3 Abs. 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und § 10 der Hauptsatzung genehmigen wir den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der Grundschule Gotenring 5 in Köln-Deutz mit Gesamtbaukosten von 4.343.706 € und beauftragen die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.

 

Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft.

 


Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt