Antrag: BAB A 57

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Chorweiler beschließt in Höhe der Aus- und Einfahrt der BAB 57 Worringen, die unbewirtschafteten Rastanlagen in beiden Richtungen in Rastanlage „Worringer Bruch“ zu benennen. Unbewirtschaftete Rastanlagen sind Bestandteil der Bundesfernstraßen. Die Grundstücke stehen im Eigentum des Bundes. Aus diesen Gründen bittet die Bezirksvertretung die Verwaltung mit den entsprechenden Dienststellen des Bundes Kontakt aufzunehmen und den Beschluss der Bezirksvertretung Chorweiler umzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen