Beschluss:

 

Der Ausschuss Umwelt und Grün empfiehlt dem Rat, wie folgt zu beschließen:

 

1. Der Rat stimmt zu,

 

1.1  dass das Chemische und Veterinäruntersuchungsamt Rheinland als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts zum 01. Januar 2011 errichtet wird.

Die Errichtung erfolgt auf der Grundlage des Gesetzes zur Bildung integrierter Untersuchungsanstalten für Bereiche des Verbraucherschutzes (IUAG NRW) durch und nach Maßgabe einer Rechtsverordnung des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (Anlage 1) sowie auf der Grundlage des Entwurfs eines zwischen dem CVUA Rheinland und dem CVUA Rhein-Ruhr-Wupper (RRW) zu schließenden öffentlich-rechtlichen Vertrages über die Wahrnehmung hoheitlicher Untersuchungsaufgaben (Anlage 2),

 

1.2  dass die im Institut für Lebensmitteluntersuchungen beschäftigten Beamten entsprechend § 17 Abs. 7 IUAG NRW in den Dienst der Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet werden und

 

1.3  dass die im Institut für Lebensmitteluntersuchungen tariflich Beschäftigten und Auszubildenden entsprechend § 17 Abs. 2 IUAG NRW auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übergeleitet werden.

 

 

2. Der Rat beschließt,

 

2.1  dass die Stadt Köln neben dem Land NRW, der Städteregion Aachen, den Städten Aachen, Bonn, Leverkusen sowie den Kreisen Düren, Euskirchen, Heinsberg, dem Oberbergischen Kreis, dem Rheinisch-Bergischen Kreis, dem Rhein-Erft-Kreis und dem Rhein-Sieg-Kreis in die Trägerschaft der Anstalt des öffentlichen Rechts eintritt,

 

2.2  dass die Finanzierung der Anstalt des öffentlichen Rechts auf der Grundlage des unter den Trägern abgestimmten Entwurfs der Finanzsatzung (Anlage 3) erfolgt, und dass der Anteil der Stadt Köln am Stammkapital in Höhe von 17.500,- € der Anstalt rechtzeitig zur Verfügung gestellt wird,

 

2.3  dass das bewegliche Anlagevermögen des Lebensmitteluntersuchungsinstitutes auf die Anstalt des öffentlichen Rechts übergeht.

 

2.4  dass, soweit eine der unter Punkt 2.1 aufgelisteten Trägerkommunen diesem Beschlussvorschlag nicht zustimmen sollte, der Beschluss der Stadt Köln weiterhin Gültigkeit hat. In diesem Fall sind die diesem Beschluss beigefügten Anlagen, insbesondere das Stammkapital und der Stimmenanteil im Verwaltungsrat entsprechend anzupassen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.