Beschluss:

 

Der Rat nimmt gem. § 22 Abs. 4 GemHVO Kenntnis von den in den Anlagen dargestellten beabsichtigten Übertragungen von Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen in das Haushaltsjahr 2010.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.