Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Rat

 

1.    stellt fest, dass gegen die 180. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) von den Trägern öffentlicher Belange sowie Bürgern keine Anregungen vorgebracht wurden;

 

2.    stellt die 180. Änderung des FNP —Arbeitstitel: Girlitzweg in Köln-Vogelsang— mit der gemäß § 5 Absatz 5 Baugesetzbuch als Anlage beigefügten Begründung fest.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.