Sitzung: 01.07.2010 LA/0006/2010
Beschluss: Kenntnis genommen
Beantwortung:
Frage 1
Wie ist der derzeitige Sachstand in Bezug auf die Verhandlungen?
Antwort
Seitens der BIMA liegt ein Verkaufsangebot über das Grundstück vor. Konkrete Preisverhandlungen mit der BIMA wurden noch nicht geführt. Diese setzen als Verhandlungsgrundlage eine Verkehrswertermittlung durch die Grundwertabteilung voraus, die der Verwaltung – Gebäudewirtschaft – noch nicht vorliegt.
Frage 2
Wann kann die Planung des Grundschulneubaus begonnen werden?
Antwort
Mit der Planung kann nach Erwerb des Grundstücks begonnen werden. Ein konkreter Zeitpunkt kann aufgrund der noch nicht begonnenen Verhandlungen zum Grundstückserwerb zurzeit nicht benannt werden.
Frage 3
Ist es möglich einen zeitlichen Ablaufplan zu erhalten?
Antwort
Aufgrund des frühen Verfahrensstandes kann ein belastbarer Zeitplan nicht vorgelegt werden.
Abstimmungsergebnis:
Kenntnis genommen