Bezirksbürgermeister Thiele lässt über den gemeinsamen Änderungsantrag abstimmen:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden die Verwaltung zu beauftragen, dem Rat eine geänderte Sondernutzungssatzung zur Beschlussfassung vorzulegen, die in § 4 Abs. 3 eine Breite für die Werbeanlagen von 62 cm vorsieht. Die Verwaltung wird weiter aufgefordert, eine Gleichbehandlung bei der Durchführung/Kontrolle der Satzung sicherzustellen und die Einhaltung der erforderlichen Restgehwegbreite von 1,50 m zu kontrollieren.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei Enthaltung des Einzelvertreters Fischer (Die Linke.) zugestimmt.