Sitzung: 30.08.2010 Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3018/2010
Beschluss:
Die
Leistung zur Wiederverwendung und Wiederverwertung von Sperrmüll wird
entsprechend der Vorgaben in der Begründung ausgeschrieben.
Der Rat genehmigt gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des |
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Hauptausschusses |
Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes |
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Die
Bezirksvertretung genehmigt gemäß § 36 Abs.5 Satz 2
i.V.m |
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Der Ausschuss genehmigt vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung |
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vorstehende
Dringlichkeitsent- scheidung des Bezirksbürgermeisters und eines Mitglieds der BV |
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