Beschluss:

Die Bezirksvertretung Rodenkirchen schließt sich dem einstimmig beschlossenen Antrag aller Fraktionen der Bezirksvertretung Nippes an und bittet den Schulausschuss folgenden Beschluss zu fassen:

Alle Bezirksvertretungen dürfen drei nichtstimmberechtigte Vertreter in die Schulkonferenzen aller Schulformen ihres Bezirks entsenden, die über die Besetzung der Schulleitungen ihr Votum abgeben. Die Bezirksvertretungen benennen für die Dauer der Wahlperiode diese drei Vertretungen, wobei sie jeweils je eine Stellvertretung benennen.

Sollte eine Bezirksvertretung von diesem Recht nicht oder nicht vollständig Gebrauch machen, kann der Schulausschuss in entsprechendem Umfang nichtstimmberechtigte Mitglieder der Schulkonferenzen benennen.

Sollte der Schulausschuss auf sein Recht, eine stimmberechtigte Vertretung in der entsprechenden Schulkonferenz verzichten, so wird diese Vertretung von einem der drei von der entsprechenden Bezirksvertretung benannten nichtstimmberechtigten Mitglieder wahrgenommen. Die FVB der jeweiligen Bezirksvertretung entscheidet, wer diese Vertretung wahrnimmt.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimme von Herrn Schöppe abgelehnt. (Nicht anwesend: Herr Balint.)