Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung beschließen wir den Entwurf des Doppelhaushalts 2010/11 einschließlich der Finanzplanung bis 2014 und sonstiger Anlagen zur Kenntnis zu nehmen.


 

Der Rat genehmigt gemäß § 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des

 

Hauptausschusses

Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes

Die Bezirksvertretung genehmigt

gemäß § 36 Abs.5 Satz 2 i.V.m
§ 60 Abs. 1 Satz 3 GO NW

Der Ausschuss genehmigt vorstehende Dringlichkeitsentscheidung
nach § 60 Abs. 2 Satz 2 GO NW

 

vorstehende Dringlichkeitsent-

scheidung des Bezirksbürgermeisters

und eines Mitglieds der BV

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich beschlossen gegen die CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion.