Sitzung: 13.09.2010 BV9/0009/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NW in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Hauptsatzung beschließen wir den Entwurf des Doppelhaushalts 2010/11 einschließlich der Finanzplanung bis 2014 und sonstiger Anlagen zur Kenntnis zu nehmen.
Der Rat genehmigt gemäß § 60
Abs. 1 Satz 3 GO NW vorstehende Dringlichkeitsentscheidung des |
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Hauptausschusses |
Oberbürgermeisters und eines Ratsmitgliedes |
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Die
Bezirksvertretung genehmigt gemäß § 36 Abs.5 Satz 2
i.V.m |
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Der Ausschuss genehmigt vorstehende
Dringlichkeitsentscheidung |
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vorstehende
Dringlichkeitsent- scheidung des Bezirksbürgermeisters und eines Mitglieds der BV |
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Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich beschlossen gegen die CDU-Fraktion und bei Enthaltung der FDP-Fraktion.