Beschluss:
Der
Rat beschließt die Satzung über eine Veränderungssperre für einen Teilbereich
der Ortslage in Köln-Holweide –Arbeitstitel: Bergisch Gladbacher Straße/Steyler
Straße in Köln-Holweide– für das Gebiet betreffend das Gewerbegebiet östlich
des Autobahnanschlusses Köln-Dellbrück an der Autobahn A 3, beiderseits
der Bergisch Gladbacher Straße, zwischen Honschaftsstraße, südlich der
Wohnsiedlung Josef-Wirth-Straße, östliche Grundstücksgrenze Bergisch Gladbacher
Straße 423, entlang der Bergisch Gladbacher Straße bis Hausnr. 440,
einschließlich der Grundstücke Vischeringstraße 1 bis 5, nördlich
Vischeringstraße 12, östliche Grundstücksgrenze des Gewerbegebietes bis zur
Kleingartenanlage, nördlich der Kleingartenanlage bis zur Zwickauer Straße,
Zwickauer Straße, Bergisch Gladbacher Straße bis zur Honschaftsstraße in Köln-Holweide
in der zu diesem Beschluss als Anlage beigefügten, paraphierten Fassung.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.