Sitzung: 27.09.2010 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
Zusatz: zurückgestellter TOP 3.1 aus der Sitzung am 06.09.2010; ich bitte die Unterlagen bereit zu halten
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 2411/2010
Beschluss:
Der Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft genehmigt die
Dringlichkeitsentscheidung:
Gemäß § 5 Abs. 6 EigVO NW in Verbindung mit § 3 Abs. 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln und § 10 der Hauptsatzung genehmigen wir den Entwurf und die Kostenberechnung für die Generalinstandsetzung der Grundschule Horststraße 1 in Köln-Mülheim mit Gesamtbaukosten von 4.237.360 € und beauftragen die Verwaltung mit der Submission und Baudurchführung.
Die Finanzierung der Baumaßnahme erfolgt im Rahmen des Wirtschaftsplanes der Gebäudewirtschaft.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt