Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: geändert beschlossen

Geänderter Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss

 

1.      beschließt, nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplanverfahren (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet östlich des Neubrücker Rings, südlich des Hüttenwegs, westlich des Brück-Rather Steinwegs und nördlich der Bebauung an der Rösrather Straße —Arbeitstitel: "Rather See" in Köln-Rath/Heumar— einzuleiten mit dem Ziel, eine Nutzung als Bade- und Freizeitsee festzusetzen;

2.      nimmt das städtebauliche Planungskonzept gemäß der Alternative 1 (die Planung erfolgt mit nur einer Wasserskibahn. Der Kletterwald und eine zweite Wasserskibahn werden als Erweiterungsoptionen im Rahmen der weiteren Planung geprüft) zur Kenntnis und beschließt die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Absatz 1 BauGB nach Modell 2.

3.      beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob unter Berücksichtigung des Naturschutzes eine allgemein zugängliche Wegeverbindung rund um den See geführt werden kann, die auch Blickbeziehungen zum See zulässt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.