Beschluss in der Fassung der Empfehlung des Stadtentwicklungsausschusses aus seiner Sitzung am 30.09.2010:

Der Rat beschließt,

 

die Unterschutzstellung der gesamten Terrassenkante wie in der Legende der Anlage 2 schraffiert nach § 28 BNatSchG in Verbindung mit § 22 Abs. 3 BNatSchG und § 42 e Landschaftsschutzgesetz zunächst für die Dauer von 2 Jahren einstweilig sicherzustellen und damit das Verfahren zur endgültigen Unterschutzstellung einzuleiten.

Die in Anlage 2 eingezeichnete Fläche des Bodendenkmals (nach der Legende anders schraffiert) soll, wie vom Amt für Archäologische Bodendenkmalpflege angeregt, als Fläche in die Liste der Bodendenkmäler der Stadt Köln eingetragen werden.

Das vom Investor geplante Haus Nr. 4 muss entfallen. Ein Ausgleich außerhalb des Schutzgebietes auf der übrigen Bauplanfläche ist jedoch möglich.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.