Sitzung: 23.09.2010 BV8/0011/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Bezirksbürgermeister
Thiele lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:
Beschluss:
Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2
Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach §
13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet beidseitig der Rösrather Straße
zwischen Haus-Nr. 472 und dem Rather Mauspfad unter Einbeziehung der
Rather Schulstraße von der Rösrather Straße bis zur Straßenbahntrasse, der
Eiler Straße von der Rösrather Straße bis zur Eisenbahntrasse und der
Maarstraße –Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in
Köln-Rath/Heumar– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von
Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im
Geltungsbereich des Bebauungsplans festzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.