Bezirksbürgermeister Thiele lässt über den geänderten Beschlussvorschlag abstimmen:

Beschluss:

Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden geänderten Beschluss zu fassen:

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet beidseitig der Rösrather Straße zwischen Haus-Nr. 472 und dem Rather Mauspfad unter Einbeziehung der Rather Schulstraße von der Rösrather Straße bis zur Straßenbahntrasse, der Eiler Straße von der Rösrather Straße bis zur Eisenbahntrasse und der Maarstraße –Arbeitstitel: Rösrather Straße und Eiler Straße in Köln-Rath/Heumar– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplans festzusetzen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.