Die Mitglieder des
Integrationsrates nehmen die Mitteilung der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird gebeten, diese, sowie alle weiteren die Belange von
Flüchtlingen betreffenden Vorlagen, grundsätzlich auch dem ‚Runden Tisch für
Flüchtlingsfragen’ zur Kenntnis zu geben.