Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.         nach § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) den Antrag des Vorhabenträgers auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens (vorhabenbezogener Bebauungsplan) für das Gebiet südlich des Helmholtzplatzes (Flurstück 621, Flur 74, Gemarkung Müngerdorf), Hospeltstraße 61 - 69 und Vogelsanger Straße 288 - 280 in Köln-Ehrenfeld – mit dem Ziel, Wohnen festzusetzen abzulehnen;

2.         nach § 2 Absatz 1 BauGB einen Bebauungsplan für das Gebiet zwischen Hospeltstraße, Helmholtzstraße und Vogelsanger Straße in Köln-Ehrenfeld –Arbeitstitel: Südlich Helmholtzplatz in Köln-Ehrenfeld– aufzustellen mit dem Ziel, den durch Wohnen und Gewerbe geprägten Bereich zu sichern und zu entwickeln.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die Fraktion pro Köln.