Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat ist mit dem Vorschlag zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7 qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden, stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen beauftragt werden.

 

Weiterhin beschließt der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00 EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen - bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.