Sitzung: 04.11.2010 STA/0012/2010
Zusatz: Vorberatung für den Rat
Beschluss: ungeändert beschlossen
Vorlage: 3379/2010
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem
Rat wie folgt zu beschließen:
Beschluss:
Der Rat ist mit dem Vorschlag
zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven Planungswettbewerbes mit 7
qualifizierten und erfahrenen Büros (Mehrfachbeauftragung) einverstanden,
stellt den Bedarf fest und beauftragt die Verwaltung, den Planungswettbewerb
durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur Entscheidung vorzulegen. Der
Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung der barrierefreien Rampen
beauftragt werden.
Weiterhin beschließt
der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00
EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen
Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den
Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der
echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen
und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -
bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch Wenigerauszahlungen
bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in gleicher Höhe.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.