Beschluss:

 

Der Ausschuss AVR/Vergabe/Internationales schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren an und empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur Kenntnis.

 

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel

 

1.        verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung sowie Kontrolle der Zielerreichungen von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,

Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird, sind ihm Zwischenauswertungen und –ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen zeitnah mitzuteilen,

 

Die ursprünglichen Punkte 2-5 werden gestrichen und ersetzt durch:

 

2.    Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S. 69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden, konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nichtstädtischen Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops, einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren, die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.

 

3.    das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,

 

4.    in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

 

Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen sowie aus den später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

 

 

Weiterhin bestätigt der Ausschuss für Soziales und Senioren den Beschluss des Integrationsrates vom 28.10.2010 der da lautet:

 

Beschlüsse zu einzelnen mündlichen Änderungs- und Ergänzungsanträgen

Beschluss zu Kapitel 4.2:
Der Vorschlag, auf Seite 14 bei der 9. Leitlinie eine Konkretisierung der Angabe zu den ‚angemessenen Sprachkompetenzen’ vorzunehmen, wird mehrheitlich bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen abgelehnt.

Beschluss zu Kapitel 5.1:
Der Vorschlag, auf Seite 16 oben mit Spiegelstrich aufgelisteten Handlungsfelder um den Begriff ‚Partizipation’ zu erweitern, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 5.3.1:
Der Vorschlag, auf Seite 22, die als 9. Handlungsempfehlung gemachte Aussage mit einem Hinweis auf eine Unterstützung der Aktivitäten der Jugendlichen bei der ‚Bekämpfung von Rassismus’ zu ergänzen, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 5.3.3:

Der Vorschlag, auf Seite 27, die 8. Handlungsempfehlung ersatzlos zu streichen wird mit zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.

Beschluss zu Kapitel 5.4.9:

Der Integrationsrat beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die ergänzende Aufnahme folgender Handlungsempfehlungen:

·         die 4. Handlungsempfehlung (Seite 64) wird folgendermaßen ergänzt:
‚ Erforderlich ist insbesondere
- die Klärung eines gefestigten Aufenthaltes in einem angemessenen Zeitraum unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen,
- die Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen mit unsicherem Aufenthalt (AG 11)’;

·         es wird neu als 6. Handlungsempfehlung (Seite 64) eingefügt ‚Aufhebung der Residenzpflicht für Frauen in Gewaltsituationen (AG 11)’ – die Nummerierung der folgenden Handlungsempfehlungen verschiebt sich entsprechend;

·         die mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Seite 66) werden ergänzt um den Punkt
‚11. Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem Ziel der Reduzierung der Fallzahlen (AG 11)’.

Beschluss zu Kapitel 7:

Der Vorschlag ‚die Verwaltung zu bitten, den in diesem Kapitel beschriebenen gesamten Steuerungsprozess einfacher – z.B. durch Grafiken – darzustellen’, wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.

Beschluss zu Kapitel 7.1.2:

Der Vorschlag, auf Seite 132, in der letzten Zeile die Worte ‚als beratendes Gremium’ zu streichen und die Sätze

·         ‚Das Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft wird federführend im Integrationsrat behandelt.

·         Der Integrationsrat wird den Prozess der Umsetzung und der Weiterentwicklung des „Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ mit einem regelmäßigen Tagesordnungspunkt auf seinen Sitzungen behandeln’

anzufügen, wird einstimmig ohne Gegenstimme angenommen. Ebenso wird auf Seite 133, im zweiten Absatz / zweiter Satz unter den Aufzählungen der Handlungsfelder noch die ‚Interkulturelle Öffnung’ ergänzt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Pro Köln zugestimmt