Sitzung: 15.11.2010 AVR/0009/2010
Zusatz: Die Vorlage wurde mit Schreiben vom 12.07.2010 umgedruckt und verteilt. Ich bitte, sie zur Sitzung bereit zu halten.
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 1346/2010
Beschluss:
Der Ausschuss AVR/Vergabe/Internationales
schließt sich dem Beschluss des Ausschusses für Soziales und Senioren an und empfiehlt
dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvorschlags:
Der Rat der Stadt Köln nimmt
das „Konzept zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische
Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“
in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen zustimmend zur
Kenntnis.
Um
dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im
Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel
1.
verwaltungsintern
auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die
Planung und Umsetzung sowie Kontrolle der Zielerreichungen von notwendigen
integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen
des Konzeptes sicher stellen,
Da der Integrationsrat maßgeblich auch am Umsetzungsprozess beteiligt wird,
sind ihm Zwischenauswertungen und –ergebnisse sowie Fortschreibungsüberlegungen
zeitnah mitzuteilen,
Die ursprünglichen Punkte
2-5 werden gestrichen und ersetzt durch:
2. Das dem Integrationskonzept beigefügte Maßnahmenprogramm (ab S.
69), das erstmalig einen Überblick über viele Maßnahmen aus allen Bereichen der
Verwaltung konkret auflistet, muss dennoch überarbeitet werden. Obwohl enge
inhaltliche Zusammenhänge bestehen, wird es verfahrensmäßig kurz- und
mittelfristig vom Integrationskonzept abgekoppelt. Die Verwaltung sollte bei
der Überarbeitung berücksichtigen, dass an alle wesentlichen
Handlungsempfehlungen angeknüpft werden sollte, Prioritäten gesetzt werden,
konkrete Schätzungen zu Kosten und Ressourcen erfolgen und die bisherige
Trennung zwischen Maßnahmen der Verwaltung und Maßnahme der nichtstädtischen
Träger aufgehoben wird. Die Überarbeitung sollte dann in Form eines Workshops,
einer Beratungsveranstaltung oder ähnlichem rückgekoppelt werden mit Akteuren,
die bereits an der Erstellung des Integrationskonzeptes mitgewirkt haben. Nach
einer solchen erweiterten Beratung soll das Maßnahmenpaket im April 2011 den
Ausschüssen vorgelegt werden. Der Integrationsrat soll, wie unter Punkt 1 zur
Beratungsfolge ausgeführt, beteiligt werden.
3. das
vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich
gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,
4. in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum
Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.
Aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen
sowie aus den später zu entwickelnden Maßnahmen werden von der Verwaltung
Einzelvorlagen zur Beschlussfassung durch Fachausschüsse und Rat vorgelegt.
Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum
Finanzierungsbedarf getroffen.
Weiterhin bestätigt der
Ausschuss für Soziales und Senioren den Beschluss des Integrationsrates vom
28.10.2010 der da lautet:
Beschlüsse zu einzelnen mündlichen
Änderungs- und Ergänzungsanträgen
Beschluss
zu Kapitel 4.2:
Der Vorschlag, auf Seite 14 bei der 9. Leitlinie eine Konkretisierung der
Angabe zu den ‚angemessenen Sprachkompetenzen’ vorzunehmen, wird mehrheitlich
bei einer Ja-Stimme und zwei Enthaltungen abgelehnt.
Beschluss
zu Kapitel 5.1:
Der Vorschlag, auf Seite 16 oben mit Spiegelstrich aufgelisteten
Handlungsfelder um den Begriff ‚Partizipation’ zu erweitern, wird mehrheitlich
bei drei Gegenstimmen angenommen.
Beschluss
zu Kapitel 5.3.1:
Der Vorschlag, auf Seite 22, die als 9. Handlungsempfehlung gemachte Aussage
mit einem Hinweis auf eine Unterstützung der Aktivitäten der Jugendlichen bei
der ‚Bekämpfung von Rassismus’ zu ergänzen, wird mehrheitlich bei drei
Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel
5.3.3:
Der
Vorschlag, auf Seite 27, die 8. Handlungsempfehlung ersatzlos zu streichen wird
mit zwei Ja-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss zu Kapitel
5.4.9:
Der Integrationsrat
beschließt mehrheitlich bei drei Gegenstimmen und einer Enthaltung die
ergänzende Aufnahme folgender Handlungsempfehlungen:
·
die 4.
Handlungsempfehlung (Seite 64) wird folgendermaßen ergänzt:
‚ Erforderlich ist insbesondere
- die Klärung eines gefestigten Aufenthaltes in einem angemessenen Zeitraum
unter besonderer Berücksichtigung von Integrationsleistungen,
- die Zusicherung des Aufenthaltes für die gesamte Ausbildungszeit bei Personen
mit unsicherem Aufenthalt (AG 11)’;
·
es wird neu als
6. Handlungsempfehlung (Seite 64) eingefügt ‚Aufhebung der Residenzpflicht für
Frauen in Gewaltsituationen (AG 11)’ – die Nummerierung der folgenden
Handlungsempfehlungen verschiebt sich entsprechend;
·
die
mittelfristigen Handlungsempfehlungen (Seite 66) werden ergänzt um den Punkt
‚11. Aufstockung von qualifiziertem Personal in der Ausländerbehörde mit dem
Ziel der Reduzierung der Fallzahlen (AG 11)’.
Beschluss zu Kapitel 7:
Der
Vorschlag ‚die Verwaltung zu bitten, den in diesem Kapitel beschriebenen
gesamten Steuerungsprozess einfacher – z.B. durch Grafiken – darzustellen’,
wird mehrheitlich bei drei Gegenstimmen angenommen.
Beschluss zu Kapitel
7.1.2:
Der Vorschlag, auf Seite 132,
in der letzten Zeile die Worte ‚als beratendes Gremium’ zu streichen und die
Sätze
·
‚Das Konzept zur
Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft wird federführend im
Integrationsrat behandelt.
·
Der
Integrationsrat wird den Prozess der Umsetzung und der Weiterentwicklung des
„Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ mit einem
regelmäßigen Tagesordnungspunkt auf seinen Sitzungen behandeln’
anzufügen, wird einstimmig
ohne Gegenstimme angenommen. Ebenso wird auf Seite 133, im zweiten Absatz /
zweiter Satz unter den Aufzählungen der Handlungsfelder noch die
‚Interkulturelle Öffnung’ ergänzt.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Pro Köln zugestimmt