Nachtrag: 07.10.2010

Zusatz: - zugesetzt -

Beschluss: endgültig abgelehnt

Beschluss:

1.   Erhöhung des Gewerbesteuer-Hebesatzes ab 2011 von 450 v.H. auf 475 v.H. wird abgelehnt

Seit 22 Jahren ist ein konstanter Gewerbesteuer-Hebesatz das Markenzeichen Kölns für eine verlässliche Partnerschaft zwischen Wirtschaft und Stadt. Auch ohne eine Anhebung der Gewerbesteuerbelastung haben sich die Einnahmen aus der Gewebesteuer seit 1988 von etwa 460 Mio. Euro fast verdoppelt auf aktuell ca. 900 Mio. Euro. Und dies auch ohne die Besteuerungskomponente „Gewerbekapital“, wofür die Stadt Köln heute zusätzlich noch einen Anteil aus der Umsatzsteuer erhält.

2.   Steuererhöhung nicht notwendig

Im Sinne einer guten Kooperation mit der Wirtschaft bedarf es keiner Steuererhöhung, um ein Haushaltssicherungskonzept (HSK) zu vermeiden. Mit den beschlossenen Eckpunkten zum Haushalt wird die Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage zu keinem Zeitpunkt über fünf Prozent liegen. Nur wenn in zwei aufeinanderfolgenden Jahren diese Entnahme über 5 % läge, bedürfte es eines HSK. Sollte jedoch der Wunsch nach einem kleinen finanziellen „Polster“ seitens der Stadt bestehen, so dürfte der Gewerbesteuer-Hebesatz nicht das Niveau von den beiden nachbarstädten Leverkusen und Bonn mit 460 v. H. überschreiten.

 

3.   Wirtschaft trägt ihren Anteil an den Ausgaben der Stadt

Die Ausgaben der Stadt Köln werden sich in 2010 und 2011 auf je ca. 3,1 Mrd. Euro belaufen. Angesichts der sprudelnden Gewerbesteuerzahlungen in Höhe von über 900 Mio. Euro haben die Betriebe in Köln schon einen großen Beitrag zur Finanzierung dieser Ausgaben geleistet. Aber nicht nur Gewerbesteuerzahlungen der Betriebe sichern die Ausgaben der Stadt. Unternehmer zahlen noch Einkommensteuer, Grundsteuer für ihre Betriebsgrundstücke, örtliche Sondersteuern, wie z. B. Vergnügungssteuer und „Kulturförderabgabe“, hohe Sondernutzungsgebühren und sonstige Gebühren und Abgaben. Damit trägt die Wirtschaft – und nicht die Bürger – schon jetzt mehr als der Hälfte der Ausgaben der Stadt Köln – von Hartz IV über Kitas bis zu Oper und Schauspiel.

 

4.   Wirtschaft schafft Arbeitsplätze

Die Wirtschaft schafft und sichert Arbeitsplätze; dies belegen die amtlichen Zahlen Insbesondere ist es der Stadt Köln im Großstädtevergleich gelungen, nicht nur das Beschäftigungsniveau zu halten, sondern sogar von jahr zu Jahr zu steigern. Dies alles ist jedoch nur erwart- und leistbar, solange ortsansässige Unternehmen im Wettbewerb konkurrenzfähig bleiben. Die geplante Erhöhung wäre eine empfindliche Beeinträchtigung der Wettbewerbsfähigkeit Kölns zulasten der hiesigen Arbeitsplätze. Dies gilt erst recht, seit die Gewerbesteuer nicht mehr bei der Körperschaftssteuer abgezogen werden kann.

 

5.   Wirtschaft braucht höheren Stellenwert

Ein höheres Aufkommen bei der Gewerbesteuer muss durch eine intensive Wirtschaftsförderung erzielt werden. Deshalb bedarf es einer erheblichen Aufstockung des Etats der Wirtschaftsförderung. Wie erfolgreich dies sein kann, zeigen Frankfurt und Düsseldorf, die mit einem niedrigeren Hebesatz über ein weit höheres Gewerbesteueraufkommen verfügen.

 

6.   Einsparpotenziale konsequent überprüfen und Sparmaßnahmen umsetzen

Der Rat erkennt die bisherigen Sparbemühungen der Verwaltung an. Allerdings reichen diese bei weitem nicht aus, das strukturelle Haushaltsdefizit der Stadt zu beseitigen. Die Struktur der kommunalen Aufgaben und Leistungen gehört insgesamt auf den Prüfstand. Angesichts der Haushaltslage muss die Stadt sich auf ihre Kernaufgaben zurückziehen. Deren Kosten müssen einem konsequenten Vergleich mit anderen Großstädten unterzogen werden. Weitere Sparmaßnahmen müssen folgen.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich – gegen die Stimmen der Fraktion pro Köln – abgelehnt.