Beschluss:

 

Der Beirat bei der Unteren Landschaftsbehörde ist mit der Umnutzung des Steinneuerhofs in 16 Wohneinheiten in Köln-Rondorf einverstanden, sofern mit der Forstabteilung des Amtes für Landschaftspflege und Grünflächen eine Abstimmung herbeigeführt wird, in welcher Art und Weise eine naturnahe Waldrandgestaltung erfolgen kann, damit eine naturverträgliche Abgrenzung zwischen der Grenze der Hofanlage und des Waldes ermöglicht wird.

 

Er stimmt der beabsichtigten Befreiung gem. §67 Abs. 1 (1) BNatSchG von den Verbotsbestimmungen des Landschaftsplans zu.


Abstimmungsergebnis:

Bei 12 Ja Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.