Beschluss: geändert beschlossen

Beschluss:

Wir empfehlen gemäß § 36 Absatz 5 Satz 2 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

1.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Zuwendungsantrag für das Projekt "Städtebauliche Neuordnung des Domumfeldes im Bereich Dionysoshof/Baptisterium" zum Förderprogramm des Bundes für nationale UNESCO-Welterbestätten (2010 bis 2014) mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 16,4 Millionen Euro brutto einzureichen.

 

2.      Der Rat beschließt zur Bereitstellung der Gesamtinvestitionssumme von 19,5 Millionen Euro brutto die Erhöhung der Auszahlungsermächtigung im Teilfinanzplan 1202 Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV bei Finanzstelle 6901-1202-1-0500 Umgestaltung Dionysoshof um insgesamt 12 Millionen Euro in den Jahren 2012 und 2013.

 

Die Deckung in Höhe von 8,9 Millionen Euro erfolgt zulasten der im Haushaltsplan 2010/2011 sowie der mittelfristigen Finanzplanung bis 2014 im Teilfinanzplan 0901 Stadtplanung bei Finanzstelle 6100-0901-0-1000 Städtebaulicher Masterplan berücksichtigten investiven Auszahlungsermächtigung. Die Mittel werden gesperrt und im Rahmen der Haushaltsplan-Aufstellung 2012 ff. bei Finanzstelle 6901-1202-1-0500 Umgestaltung Dionysoshof neu veranschlagt.

 

Die Deckung des darüber hinausgehenden Mehrbedarfs in Höhe von 3,1 Millionen Euro erfolgt über im Teilfinanzplan 1202 (Brücken, Tunnel, Stadtbahn, ÖPNV) bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 (Brücke Auenweg) bereitstehende Mittel, da die Durchführung zunächst zurückgestellt wird.

 

Gleichzeitig beschließt der Rat die Freigabe der in 2010 veranschlagten investiven Auszahlungsermächtigung bei Finanzstelle 6901-1202-1-0500 Umgestaltung Dionysoshof
-Teilplanzeile 8- Auszahlungen für Baumaßnahmen in Höhe von 1,0 Millionen Euro.

 

3.      Die Verwaltung wird beauftragt, vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2010/2011 sowie vorbehaltlich des Zuwendungsbescheides des Bundes

3.1    die Planung entsprechend der Vergabeverordnung der Stadt Köln frühestmöglich zu beauftragen, um die Fertigstellung der Maßnahme bis 2014 zu gewährleisten;

3.2    nach Abschluss der Planung eine Vorlage zum Baubeschluss zu erarbeiten und vorzulegen.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig genehmigt mit der Alternative zu Punkt 2