Geänderter Beschluss:

 

Die Bezirksvertretung Mülheim empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Deutz-Mülheimer Straße zwischen Ferdinandstraße und Bundesbahntrasse (ICE) betreffend die Grundstücke Ferdinandstraße 1, Deutz-Mülheimer Straße 136 bis 138, 140 bis 146 einschließlich der rückwärtigen Grundstücke 146 a bis 148, 168 und 170 bis 174, Adam-Stegerwald-Straße 1 bis 9 a sowie entlang der westlichen Straßenseite der Deutz-Mülheimer Straße von 129 teilweise bis 131 in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stegerwaldsiedlung" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten (hierunter fallen Spiel- und Automatenhallen und nicht Diskotheken, Tanzlokale, Restaurants etc.) sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.