Zusatz: Vorberatung für den Rat

Beschluss: ungeändert beschlossen

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:

 

Beschluss:

 

Der Rat beschließt

1.      über die zum Bebauungsplan-Entwurf (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 64451/04 für das Gebiet südwestlich des Melatenfriedhofs (Flurstücke 1340, 1447, 1448, 442, 1645 und Teilstück aus 1373, Flur 68, Gemarkung Müngersdorf) in Köln-Lindenthal —Arbeitstitel: Südwestlich Melatenfriedhof in Köln-Lindenthal— abgegebenen Stellungnahmen gemäß Anlage 3;

2.      den Bebauungsplan (vorhabenbezogener Bebauungsplan) 64451/04 nach § 10 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des beschleunigten Verfahrens nach § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2 414) in Verbindung mit § 7 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW S. 666/ SGV NW 2 023) —jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung— als Satzung mit der nach § 9 Absatz 8 BauGB beigefügten Begründung.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.