Die Bezirksvertretung Nippes stimmt der Vorlage der Verwaltung zu und empfiehlt dem Rat, wie folgt zu entschieden:

1.        Der Rat beschließt das Entwicklungskonzept Lindweiler mit seinen Planungs- und Handlungsempfehlungen unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend § 1 (6) Nr. 11 Baugesetzbuch.

2.        Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes beschließt der Rat für Köln-Lindweiler eine Festlegung als 'Gebiet der Sozialen Stadt' gemäß § 171e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB). Die Abgrenzung ist in Anlage 1, Anhang - Karte 11 dargestellt.

3.        Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der Erstellung eines 'Integriertes Handlungskonzeptes' (IHK) als Grundlage zur Einwerbung von staatlichen Fördermitteln. Das IHK ist aus dem Entwicklungskonzept Lindweiler abzuleiten und zur Beschlussfassung vorzulegen.

4.        Die in Anlage 1 unter Kapitel III - 4.5 aufgeführten 'ad hoc-Maßnahmen' sind von der Verwaltung vorab kurzfristig umzusetzen bzw. zu unterstützen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen.