Kenntnis genommen
RM van Benthem weist
im Zusammenhang mit den unterschiedlichen Bedarfseinschätzungen zum
Hallenbedarf zwischen Schul- und Sportverwaltung auf einen Empfang der
SPD-Fraktion des Stadtbezirks Porz hin, in deren Verlauf geäußert worden sein
soll, dass der Rat die Sportverwaltung nur mit ausreichenden Mitteln versorgen
müsse, damit die Projektwünsche erfüllt werden. Er bittet die Verwaltung hierzu
um Aufklärung. Herr Sanden führt aus, dass im Beisein von Herrn Rostek (
Gebäudewirtschaft ) und dem Bürgeramtsleiter erklärt wurde, wie die Situation
der Beauftragung von Hallenbauten aussieht. Hierzu äußerte Herr Rostek, dass
Hallenbauten beauftragt und realisiert werden könnten, wenn es einen
Auftraggeber mit entsprechenden Finanzmitteln gibt. Herr Sanden wurde dann
befragt, ob die Sportverwaltung in der Lage wäre, Auftraggeber und Finanzier zu
sein. Dies habe er unter Hinweis auf die bestehenden Zuständigkeiten (
Hochbauten: Schulverwaltung / Außenanlagen: Sportverwaltung ) verneint. Frau
Dr. Klein erklärt, dass es in der Tat eine Problemlage gibt, wenn die
Schulverwaltung ihren Bedarf gedeckt sieht und zusätzlicher Bedarf für den
Vereinssport besteht. Hier wird die Gebäudewirtschaft nur dann ergänzend tätig,
wenn Finanzmittel aus dem Sportetat bereitgestellt werden. Dies ist über die
Sportpauschale nicht leistbar. RM van Benthem hält es vor diesem Hintergrund
für wichtig, dass gegenüber den Vereinen die bestehenden Prioritäten für den
Schulsport auch deutlich gemacht werden müssen. Herr Sanden erklärt ergänzend,
dass die Deckung des Schulbedarfs einer gesetzlichen Verpflichtung unterliegt, während
die Deckung des Sportbedarfs freiwilligen Charakter hat. RM Uckermann weist auf
den Verfassungsrang des Sports in NRW hin. Die Bitte von RM Breite, dass sich
die Sportpolitik zum Thema Planung von Schulen einmal fraktionsübergreifend
austauscht, wird interfraktionell begrüßt.