Beschluss:

 

Der Ausschuss Kunst und Kultur empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlusses:

 

Der Rat der Stadt Köln nimmt das „Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ als Arbeitsgrundlage für die strategische Zielausrichtung und Steuerungsgrundlage der Querschnittsaufgabe „Integration“ in Köln sowie die darin enthaltenen Handlungsempfehlungen und Maßnahmen zur Förderung der Integration (Interkulturelles Maßnahmenprogramm) zustimmend zur Kenntnis.

 

Um dieses zu erreichen, beauftragt der Rat der Stadt Köln die Verwaltung vorbehaltlich der aktuell und in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel

 

1.        verwaltungsintern auf der Grundlage vorhandener Ressourcen Arbeitsstrukturen zu schaffen, die die Planung und Umsetzung von notwendigen integrationsfördernden Maßnahmen sowie die erforderlichen Weiterentwicklungen des Konzeptes sicher stellen,

 

2.        Handlungsempfehlungen, die nur durch Dritte umgesetzt werden können, auf ihre Relevanz und Praktikabilität hin zu prüfen und an der konkreten Umsetzung im Rahmen des städtischen Handlungsspielraumes mitzuwirken,

 

3.        bei der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Maßnahmenprogramms zukünftig Kosten (Personalkosten und Sachmittel) der städtisch finanzierten Maßnahmen konkret zu benennen oder die einzelnen Maßnahmen zugrunde liegenden Zuschussbeträge zuzuordnen,

 

4.        die Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms in zwei Jahren erneut vorzulegen und

 

5.        dahingehend zu wirken, dass die Maßnahmen der nicht-städtischen Träger in aussagekräftiger Form bei der nächsten Fortschreibung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms ergänzend dargestellt werden können,

 

6.        das vorliegende Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft und das darin enthaltene Interkulturelle Maßnahmenprogramm systematisch fortzuschreiben und unter Berücksichtigung der zwischenzeitlich gewonnenen Erfahrungen und Erkenntnisse regelmäßig zu aktualisieren,

 

7.        in regelmäßigen Abständen – spätestens alle drei Jahre - zum Sachstand der Umsetzung und Weiterentwicklung des Konzeptes zu berichten.

 

Die aus den vorliegenden Handlungsempfehlungen konkret entwickelten Maßnahmen werden von der Verwaltung in Form von Einzelvorlagen den Fachausschüssen und dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. Dabei werden Aussagen zu Finanzierungsmöglichkeiten oder zum Finanzierungsbedarf getroffen.

 

 

Alternative:

 

Der Rat lehnt die zustimmende Kenntnisnahme des Konzeptes zur Förderung der integrativen Stadtgesellschaft und die damit verbundenen Aufträge ab.

 


Abstimmungsergebnis:

Gegen die Stimmen der CDU-Fraktion und der Fraktion pro Köln zugestimmt.