Beschluss:
Der Rat beschließt
1. gemäß § 27c Abs. 1 des Gesetzes zur Sicherung des Naturhaushalts und zur Entwicklung von Natur und Landschaft (Landschaftsgesetz NRW) in der zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Fassung über die zum Änderungsentwurf eingegangenen Bedenken und Anregungen gemäß dem Inhalt der Anlage 1,
2.
gemäß § 29 Abs. 1, in Verbindung mit § 16 Abs. 2
Landschaftsgesetz NRW, in Verbindung mit § 7 der Gemeindeordnung – in der bei
Erlass der Satzung geltenden Fassung – die 9. Änderung des
Landschaftsplans Köln gemäß dem Inhalt der Anlagen 2 und 3.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.