Nachtrag: 10.11.2010 Nummer 4
Sitzung: 18.11.2010 taB/0004/2010
Beschluss: geändert beschlossen
Vorlage: 3379/2010
Beschluss:
Die
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik beschließt dem u. a.
Beschlussvorschlag zu zustimmen, einen Wettbewerb zur barrierefreien
Erschließung der Südbrücke durch Rampen durchzuführen:
„Der Rat ist mit dem
Vorschlag zur Durchführung eines städtebaulich-konstruktiven
Planungswettbewerbes mit 7 qualifizierten und erfahrenen Büros
(Mehrfachbeauftragung) einverstanden, stellt den Bedarf fest und beauftragt die
Verwaltung, den Planungswettbewerb durchzuführen und das Ergebnis dem Rat zur
Entscheidung vorzulegen. Der Preisträger des Wettbewerbes soll mit der Planung
der barrierefreien Rampen beauftragt werden.
Weiterhin beschließt
der Rat vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung die Freigabe von
investiven Auszahlungsermächtigungen für Planungsmittel in Höhe von 125.000,00
EUR bei der Finanzstelle 6901-1202-2-0300, behindertengerechte Rampen
Südbrücke, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen, Hj. 2010. Die den
Ansatz übersteigenden Mittel in Höhe von 25.000,00 EUR werden im Rahmen der
echten Deckungsfähigkeit innerhalb des Teilfinanzplanes 1202 - Verkehrsflächen
und -anlagen, ÖPNV, Teilplanzeile 8 - Auszahlungen für Baumaßnahmen -
bereitgestellt. Die Deckung der Sollverlagerung erfolgt durch
Wenigerauszahlungen bei Finanzstelle 6901-1202-1-0200 – Brücke Auenweg - in
gleicher Höhe.“
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt