Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Betriebsausschuss Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlusses:

 

1.      Der Rat stellt gemäß § 5 Abs. 1 c der Betriebssatzung der Stadt Köln für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud in Verbindung mit § 26 Abs.2 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) die mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 27.08.2010 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Hans M. Klein + Partner, Köln, versehene Eröffnungsbilanz zum 01.07.2008 fest.

 

2.      Des Weiteren stellt der Rat gemäß § 5 Abs. 1 c der Betriebssatzung der Stadt Köln für das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud in Verbindung mit § 26 Abs.2 EigVO NRW den mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vom 27.08.2010 der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dipl.-Kfm. Hans M. Klein + Partner, Köln, versehenen Jahresabschluss zum 31.12.2008 sowie den Lagebericht für das Rumpfwirtschaftsjahr 01.07.2008 bis 31.08.2008 fest.

 

3.      Der Überschuss des Rumpfwirtschaftsjahres vom 01.07.2008 bis zum 31.12.2008 in Höhe von EUR 166.304,45 wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

4.      Der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

5.      Dem Betriebsausschuss wird Entlastung erteilt.

 

6.      Der Bericht zur Ausgliederung von Vermögen und Schulden aus dem Haushalt der Stadt Köln in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud zum 01.07.2008 gemäß § 9 Abs.1 EigVO NRW (Ausgliederungsbericht) wird zur Kenntnis genommen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.