Nachtrag: 25.11.2010

Antrag: Zukunft der Job-Center in Köln

Beschluss: ungeändert beschlossen

II. Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:

Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum 01.01.2011 in einer gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44 b SGB II anzustreben.

 

I.          Gemeinsame Trägerschaft

 

Der Rat fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen und Abstimmungen mit der Agentur für Arbeit Köln zu erwirken, dass die gemeinsame Einrichtung organisatorisch und in der inhaltlichen Ausrichtung ihre Verantwortung zur gleichgewichtigen beruflichen und sozialen Integration übernimmt. Nur dann kann sie ihre wichtige Rolle zur Förderung der sozialen Balance in der Kölner Stadtgesellschaft wahrnehmen.

 

 

Die Verwaltung wird entsprechend beauftragt, folgende Eckpunkte zu verhandeln:

 

1.  Im Vordergrund stehen die Menschen, die von der gemeinsamen Einrichtung betreut werden.

 

  • In diesem Sinne muss eine angemessene Personalausstattung mit qualifizierten Fachkräften in allen Funktionsbereichen gewährleistet werden und

 

  • Instrumente gesichert und ausgebaut werden, die insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang zum Arbeitsmarkt wie Menschen mit Behinderung, Ältere, Langzeitarbeitslose und Kranke, aber auch für junge Erwachsene geeignet sind. Die individuellen Lebenslagen und Möglichkeiten der Hilfesuchenden müssen adäquat Berücksichtigung finden.

 

  • Die Kenntnis der lokalen Bedarfssituation und der Zugang zu den Menschen vor Ort machen eine Berücksichtigung lokaler Träger und Angebote erforderlich- auch bei Ausschreibungen und Vergaben wie z.B. bei dem bewährten Pro-Veedel-Programm

 

2.    Die Kooperationsvereinbarung soll in der Ausgestaltung von Geschäftsführung, Trägerversammlung und Beirat die größtmögliche Gleichstellung der Kooperationspartner, Einbindung der bedeutenden lokalen Akteure und Transparenz bei Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen gewährleisten.
Für bewährte Beteiligungsstrukturen sollte weitgehende Kontinuität gesichert sein.

II.         Resolution an die Bundesregierung

 

Der Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung eine finanzielle Ausstattung, die die Jobcenter, insbesondere das Jobcenter Köln in die Lage versetzt, die Grundsätze des SGB II bedarfsgerecht im Sinne der notwendigen Förderung umsetzen zu können..
Neben einer bedarfsgerechten Ausstattung des Eingliederungsbudgets sowie einer erhöhten Beteiligung an den realen Kosten der Unterkunft gehört dazu ein auskömmliches Budget zur Deckung der Verwaltungskosten.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion ,der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) und bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.

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Anmerkung:

Ratsmitglied Spizig nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.