Nachtrag: 25.11.2010
Sitzung: 25.11.2010 Rat/0012/2010
Antrag: Zukunft der Job-Center in Köln
Beschluss: ungeändert beschlossen
II. Beschluss gemäß Antrag der SPD-Fraktion und der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen:
Der
Rat der Stadt Köln beschließt, die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem
Sozialgesetzbuch II (SGB II) mit der Agentur für Arbeit Köln zum 01.01.2011 in
einer gemeinsame Einrichtung (Jobcenter) im Sinne des § 44 b SGB II anzustreben.
I. Gemeinsame Trägerschaft
Der
Rat fordert die Verwaltung auf, in den Verhandlungen und Abstimmungen mit der
Agentur für Arbeit Köln zu erwirken, dass die gemeinsame Einrichtung
organisatorisch und in der inhaltlichen Ausrichtung ihre Verantwortung zur
gleichgewichtigen beruflichen und sozialen Integration übernimmt. Nur dann kann
sie ihre wichtige Rolle zur Förderung der sozialen Balance in der Kölner
Stadtgesellschaft wahrnehmen.
Die
Verwaltung wird entsprechend beauftragt, folgende Eckpunkte zu verhandeln:
1. Im Vordergrund stehen die Menschen, die von der gemeinsamen
Einrichtung betreut werden.
- In diesem Sinne muss
eine angemessene Personalausstattung mit qualifizierten Fachkräften in
allen Funktionsbereichen gewährleistet werden und
- Instrumente gesichert
und ausgebaut werden, die insbesondere für Menschen mit erschwertem Zugang
zum Arbeitsmarkt wie Menschen mit Behinderung,
Ältere, Langzeitarbeitslose und Kranke, aber auch für junge Erwachsene
geeignet sind. Die individuellen Lebenslagen und Möglichkeiten der
Hilfesuchenden müssen adäquat Berücksichtigung finden.
- Die Kenntnis der
lokalen Bedarfssituation und der Zugang zu den Menschen vor Ort machen
eine Berücksichtigung lokaler Träger und Angebote erforderlich- auch bei
Ausschreibungen und Vergaben wie z.B. bei dem bewährten Pro-Veedel-Programm
2.
Die Kooperationsvereinbarung soll in der Ausgestaltung von
Geschäftsführung, Trägerversammlung und Beirat die größtmögliche Gleichstellung
der Kooperationspartner, Einbindung der bedeutenden lokalen Akteure und
Transparenz bei Gestaltungs- und Entscheidungsprozessen gewährleisten.
Für bewährte Beteiligungsstrukturen sollte weitgehende Kontinuität gesichert
sein.
II. Resolution an die Bundesregierung
Der
Rat der Stadt Köln fordert von der Bundesregierung eine finanzielle Ausstattung,
die die Jobcenter, insbesondere das Jobcenter Köln in die Lage versetzt, die
Grundsätze des SGB II bedarfsgerecht im Sinne der notwendigen Förderung umsetzen
zu können..
Neben einer bedarfsgerechten Ausstattung des Eingliederungsbudgets sowie einer
erhöhten Beteiligung an den realen Kosten der Unterkunft gehört dazu ein
auskömmliches Budget zur Deckung der Verwaltungskosten.
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit den Stimmen der SPD-Fraktion ,der CDU-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen sowie mit der Stimme von Ratsmitglied Thor-Geir Zimmermann (Deine Freunde) und bei Stimmenthaltung von Ratsmitglied Klaus Hoffmann (Freie Wähler Köln) zugestimmt.
__________
Anmerkung:
Ratsmitglied Spizig nimmt an der Beratung und der Abstimmung nicht teil.