Beschluss:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt,
1. den
Bebauungsplan 75340/03, der das Gebiet betrifft, das im Süden durch die Alte
Burgstraße, im Westen durch die Urbanusstraße, im Norden durch den Liburer Weg
(Kreisstraße K 24) und im Osten durch die Liburer Straße umgrenzt wird, —Arbeitstitel:
Alte Burgstraße in Köln-Porz-Libur, 2. Änderung— gemäß § 2 Absatz 1 in
Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten
Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Wesentliches Ziel ist es, die
Erschließung geringfügig zu ändern und statt der festgesetzten Reihenhäuser
zukünftig die Errichtung von Doppelhäusern zu ermöglichen;
2. den
Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 75340/03 mit gestalterischen
Festsetzungen betreffend den nordöstlichen Wohnbereich in Köln-Porz-Libur,
zwischen Liburer Straße und dem Fußweg, der die Adolf-Kalsbach-Straße und die
Alte Burgstraße verbindet –Arbeitstitel: Alte Burgstraße in Köln-Porz-Libur,
2. Änderung– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als
Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Es wurde kein
Umweltbericht erstellt.
Änderungsantrag der
SPD und CDU Fraktion:
Für die II-geschossige Bebauung FH = 10,50 m
Abstimmungsergebnis: In geänderter Form einstimmig
beschlossen