Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt,

1.      den Bebauungsplan 75340/03, der das Gebiet betrifft, das im Süden durch die Alte Burgstraße, im Westen durch die Urbanusstraße, im Norden durch den Liburer Weg (Kreisstraße K 24) und im Osten durch die Liburer Straße umgrenzt wird, —Ar­beits­titel: Alte Burgstraße in Köln-Porz-Libur, 2. Änderung— gemäß § 2 Absatz 1 in Verbindung mit § 1 Absatz 8 Baugesetzbuch (BauGB) im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB zu ändern. Wesentliches Ziel ist es, die Erschließung geringfügig zu ändern und statt der festgesetzten Reihenhäuser zukünftig die Errichtung von Doppelhäusern zu ermöglichen;

2.      den Entwurf zur 2. Änderung des Bebauungsplanes 75340/03 mit gestalterischen Festsetzungen betreffend den nordöstlichen Wohnbereich in Köln-Porz-Libur, zwischen Liburer Straße und dem Fußweg, der die Adolf-Kalsbach-Straße und die Alte Burgstraße verbindet –Arbeitstitel: Alte Burgstraße in Köln-Porz-Libur, 2. Änderung– nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) mit der als Anlage beigefügten Begründung öffentlich auszulegen. Es wurde kein Umweltbericht erstellt.

 

Änderungsantrag der SPD und CDU Fraktion:

 

Für die II-geschossige Bebauung                 FH =    10,50 m

 

 


Abstimmungsergebnis: In geänderter Form einstimmig beschlossen