Zusatz: Abschließender Beschluss

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt, nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Anwendung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB einen Bebauungsplan für den Bereich beiderseits der Berliner Straße vom Clevischer Ring bis zu dem Gebäude Hausnummern 140 bis 158, beiderseits der Von-Sparr-Straße von Hacketäuerstraße bis zur Berliner Straße und die Grundstücke Clevischer Ring 114 bis 122 in Köln-Mülheim –Arbeitstitel: "Stadtteilzentrum Berliner Straße" in Köln-Mülheim– aufzustellen mit dem Ziel, den Ausschluss von Vergnügungsstätten sowie Bordellen und bordellartigen Betrieben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes festzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich zugestimmt gegen die FDP-Fraktion.