Stellv. Bezirksbürgermeister Kelz stellt den geänderten
Beschlussvorschlag zur Abstimmung:
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtentwicklungsausschuss
- beschließt,
nach § 2 Absatz 1 Baugesetzbuch (BauGB) einen Bebauungsplan für das circa
15 800 m² große Grundstück, Gemarkung Rath, Flur 77, nördlich der
Straßenrandbebauung Lützerathstraße, östlich der Straßenrandbebauung
Rather Kirchweg, südlich der landwirtschaftlichen Fläche An der Leichten
Hecke und westlich des Fichtenforstes (Flur 77, Flurstücke 979/182,
978/182, 182/2, 182/1, 237/133, 236/133, 278/132, 277/132, 276/132 und
teilweise 129/2, 358/129) —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in
Köln-Rath/Heumar— aufzustellen mit dem Ziel, "Allgemeines
Wohngebiet" festzusetzen;
- nimmt das
städtebauliche Planungskonzept —Arbeitstitel: "Am Lusthaus" in
Köln-Rath/ Heumar— zur Kenntnis;
- beschließt
die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3
Absatz 1 BauGB nach Modell 1 mit der Planung auf der Grundlage des
Planungskonzeptes Vorschlag 1 (Anlage 3) mit folgenden Änderungen bzw. Ergänzungen:
-
Am nördlichen Rand des Plangebietes wird
östlich anschließend an die Erschließungsstraße zusätzlich ein Fuß- und Radweg
angelegt, der an dieser Stelle Sichtbeziehungen in den bestehenden Freiraum
zwischen Rath und Brück zulässt und der anschließend in östlicher Richtung über
das Plangebiet hinaus bis zur Lützerathstraße fortgeführt werden soll. Mit
diesem Fuß- und Radweg wird eine attraktive Wegeverbindung zwischen dem
Königsforst und dem Rather Kirchweg weitgehend abseits befahrener Straßen
geschaffen. Damit wird die Naherholungsfunktion gestärkt.
-
Aufgrund der zu erwartenden höheren
Frequentierung des Rather Kirchweges infolge der Bebauung ist im Bereich der
Einmündung des Rather Kirchwegs auf die Lützerathstraße eine adäquate
Querungshilfe über den Rather Kirchweg zu schaffen.
- stellt
fest, dass eine darüber hinausgehende Bebauung des bestehenden Freiraumes
zwischen Rath/Heumar und Brück dauerhaft ausgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.