Sitzung: 02.12.2010 BV8/0013/2010
Beschluss: ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Bezirksvertretung Kalk genehmigt die nachfolgende Dringlichkeitsentscheidung vom 17.11.2010:
„Wir empfehlen dem Rat, in Ergänzung des Beschlusses der Bezirksvertretung Kalk vom 09.11.2010 unter TOP 8.2.4, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt gemäß § 41 der Gemeindeordnung NRW in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (LÖG NRW) den Erlass der in der Anlage 1 beigefügten Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auch an dem in der Verordnung aufgeführten Termin:
Stadtbezirk 8, Stadtteil Kalk, Datum: 04.12.2011, Zeit: 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr, Veranstaltung: Nikolausfest“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich gegen die Stimme des Bezirksvertreters Fischer (Die Linke.) zugestimmt.