Nachtrag: 09.12.2010

Antrag: Ersetzungsantrag zu 6.1.2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Beschluss: zurückgestellt

Beschluss:

1) Bei Bauleitverfahren wird die Verwaltung beauftragt, in der Innenstadt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen 25 % der Fläche als nicht versiegelt darzustellen. Dies kann auch als Dachbegrünung umgesetzt werden. Der Bestandsschutz gilt. Betroffen sind Neu- oder Anbauten.

 

2) Bei Bauanträgen (Neu- oder Anbauten) nach § 34 BauGB wird die Verwaltung aufgefordert, dem § 34, Absatz 1, Satz 2 (Die Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben“) größere Aufmerksamkeit zu widmen und dies auch hinsichtlich des Klimaschutzes zu verstehen und umzusetzen.

 

3) Die Verwaltung wird gebeten, mit Hilfe des Städtetages die Grundlagen in den verschiedenen Gesetzen für eine Satzungs-Ermächtigung hinsichtlich Flächenausgleich auf den Weg zu bringen. Dies gilt beispielsweise und insbesondere für den § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB (Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“)


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig vertagt