Nachtrag: 09.12.2010
Sitzung: 09.12.2010 BV1/0012/2010
Antrag: Ersetzungsantrag zu 6.1.2
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Beschluss: zurückgestellt
Beschluss:
1) Bei Bauleitverfahren wird die
Verwaltung beauftragt, in der Innenstadt bei der Aufstellung von Bebauungsplänen
25 % der Fläche als nicht versiegelt darzustellen. Dies kann auch als
Dachbegrünung umgesetzt werden. Der Bestandsschutz gilt. Betroffen sind Neu-
oder Anbauten.
2) Bei Bauanträgen (Neu- oder
Anbauten) nach § 34 BauGB wird die Verwaltung aufgefordert, dem § 34, Absatz 1,
Satz 2 („Die Anforderungen an gesunde Wohn-
und Arbeitsverhältnisse müssen gewahrt bleiben“) größere Aufmerksamkeit zu
widmen und dies auch hinsichtlich des Klimaschutzes zu verstehen und
umzusetzen.
3) Die Verwaltung wird gebeten, mit Hilfe des Städtetages die Grundlagen in den verschiedenen Gesetzen für eine Satzungs-Ermächtigung hinsichtlich Flächenausgleich auf den Weg zu bringen. Dies gilt beispielsweise und insbesondere für den § 1a Absatz 3 Satz 5 BauGB („Ein Ausgleich ist nicht erforderlich, soweit die Eingriffe bereits vor der planerischen Entscheidung erfolgt sind oder zulässig waren.“)
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig vertagt