Der Integrationsrats hat in seiner Sitzung am 29.11.2010 die Verwaltung gebeten, das Kapitel 7 des ‚Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft’ zur „Steuerung und Umsetzung des Konzeptes“ zur Sondersitzung des Integrationsrates am 13.12.10 zu überarbeiten und die Steuerungsaufgaben neu zu formulieren.

Der Integrationsrat beschließt das Kapitel 7 des 'Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft' mit den durch Unterstreichung hervorgehobenen Änderungen

 

Beschluss:

„7. Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft

Der gelungene Austausch und die erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Verwaltung, Politik und Stadtgesellschaft bei der Erstellung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft soll im Rahmen der Umsetzung des Konzeptes unter Federführung des Interkulturellen Referates fortgesetzt werden.

Die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes setzt voraus, den Verlauf des Prozesses und die Auswirkungen der verschiedenen Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu beobachten, um

  • jederzeit einen Überblick über den Stand des Prozesses zu haben,
  • die Effektivität von Maßnahmen zu überprüfen,
  • die Erfolge der Maßnahmen nachzuweisen und
  • Teilziele besser entwickeln zu können.

Die Umsetzung des Konzeptes erfordert, dass alle Beteiligten den Prozess begleiten, um die Steuerung und Vernetzung der Integrationsarbeit ressort- und ämterübergreifend in Kooperation mit den freien Trägern im Sinne einer Querschnittsaufgabe aufzubauen und weiter auszubauen.
Für die politische Umsetzung des Konzeptes ist der Integrationsrat federführend verantwortlich.

 

7.1 Prozesssteuerung

Interkulturelles Referat

Das Interkulturelle Referat hat die Aufgaben der

·    Konzeptions(weiter)entwicklung,

·    Organisation und Moderation der Prozesssteuerung (Geschäftsführung),

·    Berichterstattung an unterschiedliche Gremien,

·    Vernetzung und Koordinierung der unterschiedlichen Gremien und

·    die Vertretung nach außen.

 

Expertengruppe

Orientiert an den fünf Handlungsfeldern des Konzeptes werden Expertengruppen gebildet, in denen themenbezogen Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter, insbesondere auch der Interkulturellen Zentren und des Integrationsrates, der Freien Träger und sachkundige Bürgerinnen und Bürger vertreten sind. In diesen Expertengruppen werden sowohl Ideen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen entwickelt und Projekte angestoßen als auch die Weiterentwicklung des Konzeptes beratend begleitet. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Expertengruppen, Zeitziele und Zielerreichungsgrößen für die Umsetzung der in den Handlungsfeldern beschriebenen Handlungsempfehlungen vorzuschlagen.

Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter, die im Handlungsfeld ‚Integration’ tätig sind (z.B. Ausländerbehörde, RAA etc.) koordinieren diese Arbeit.

Die Expertengruppen tagen 4 x im Jahr und berichten 4 x dem Interkulturellen Referat den Sachstand. Der Integrationsrat wird regelmäßig vom Interkulturellen Referat über den Sachstand informiert.

 

Steuerungsgruppe

Um die Querschnittsaufgabe innerhalb der Verwaltung zu verankern, werden aus den Dezernaten Beauftragte in eine verwaltungsinterne Steuerungsgruppe „Integration“ entsandt. Die Beauftragten haben die Aufgabe, den dezernatsinternen Informationsfluss sicherzustellen und regelmäßig über den aktuellen Sachstand der Umsetzung in den Dezernaten zu berichten. In der Steuerungsgruppe findet die Abstimmung zwischen den Dezernaten über die Koordination der vom Rat beschlossenen Integrationspolitik statt.

Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es weiterhin, die unterschiedlichen fachbezogenen Ziele, Maßnahmen und Projekte sowie die Berichtswesen der Dezernate miteinander zu verknüpfen, die (Weiter-)Entwicklung des städtischen Maßnahmenprogramms und die Indikatorenbildung (Controlling) fachlich zu unterstützen. Die Koordination der Steuerungsgruppe übernimmt das Interkulturelle Referat.

Die Steuerungsgruppe tagt 4 x im Jahr und berichtet 2 x jährlich dem Integrationsrat und den Fachausschüssen.

 

Beirat

Ein Beirat unterstützt bei der Steuerung des Prozesses. Dem Beirat gehören Dezernenten und Dezernentinnen, Vertreterinnen und Vertreter der bisher vertretenen Ratsfraktionen, des Integrationsrates, des Runden Tisches für Integration, der LIGA, der ARGE, des DGB, der IHK, der Agentur für Arbeit und das Interkulturelle Referat als Geschäftsführung an.

 

Der Beirat nimmt die Berichte der Expertengruppen und der Steuerungsgruppe zur Kenntnis und gibt fachliche Stellungnahmen ab. Die Vertreterinnen und Vertreter im Beirat informieren darüber hinaus ihre jeweiligen Organisationen über den Umsetzungstand des Konzeptes und die fortlaufende Entwicklung.

 

Der Beirat tagt 1 x jährlich.

 

Interkulturelles Maßnahmenprogramm

In Ergänzung zu dem hier vorgelegten Konzept wird das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt Köln weiterentwickelt und zeitnah vorgelegt. Sein Aufbau orientiert sich  an der Konzeptstruktur und wird eine Grundlage für die Bewertung der Zielerreichung im „Handlungsfeld Integration“ bilden.

 

7.2 Berichtswesen

Das Interkulturelle Referat entwickelt gemeinsam mit den Fachämtern, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Kennziffern und Indikatoren, um ein Monitoring- und Controllingsystem einzurichten, das gleichzeitig die Basis für die Berichterstattung bildet. Das als Anlage beigefügte Indikatorenset zeigt beispielhaft die zukünftig angestrebte Form der Indikatorenbildung, die eine Grundlage für die Wirkungsanalyse des Interkulturellen Maßnahmenprogramms und die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sein wird.

 

Das Interkulturelle Referat legt den politischen Gremien in der Beratungsfolge alle zwei Jahre einen Integrationsbericht vor. Dieser Bericht enthält jeweils Aussagen zu

·        dem Sachstand in den einzelnen Handlungsfeldern,

·        dem Einsatz von Ressourcen,

  • dem Eintreten von Wirkungen vor dem Hintergrund der Entwicklung der Daten des Monitorings unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechter.

 

7.3 Ressourcen

Für die Umsetzung der Ziele und Handlungsempfehlungen des Kölner Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft stehen begrenzte kommunale personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Der adäquate Einsatz der kommunalen Ressourcen wird in Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes durch die Dezernate regelmäßig überprüft. Notwendige Anpassungen, die im Rahmen der Evaluierung des Konzeptes und der Erarbeitung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms festgestellt werden, werden den Gremien in Form von Beschlussvorlagen vorgelegt.“


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich mit drei Gegenstimmen der CDU Fraktion und einer Enthaltung beschlossen