Der Integrationsrat beschließt das Kapitel 7
des 'Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft' mit den durch
Unterstreichung hervorgehobenen Änderungen
Beschluss:
„7. Umsetzung des Konzeptes zur Stärkung der integrativen
Stadtgesellschaft
Die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes
setzt voraus, den Verlauf des Prozesses und die Auswirkungen der verschiedenen
Maßnahmen in regelmäßigen Abständen zu beobachten, um
- jederzeit einen Überblick über den Stand
des Prozesses zu haben,
- die Effektivität von Maßnahmen zu
überprüfen,
- die Erfolge der Maßnahmen nachzuweisen
und
- Teilziele besser entwickeln zu können.
Die Umsetzung des Konzeptes erfordert, dass
alle Beteiligten den Prozess begleiten, um die Steuerung und Vernetzung der
Integrationsarbeit ressort- und ämterübergreifend
in Kooperation mit den freien Trägern im Sinne einer Querschnittsaufgabe
aufzubauen und weiter auszubauen.
Für die politische Umsetzung des Konzeptes ist der Integrationsrat
federführend verantwortlich.
7.1 Prozesssteuerung
Interkulturelles Referat
Das
Interkulturelle Referat hat die Aufgaben der
· Konzeptions(weiter)entwicklung,
·
Organisation
und Moderation der Prozesssteuerung (Geschäftsführung),
· Berichterstattung an unterschiedliche
Gremien,
· Vernetzung und Koordinierung der
unterschiedlichen Gremien und
· die Vertretung nach außen.
Expertengruppe
Orientiert
an den fünf
Handlungsfeldern des Konzeptes werden Expertengruppen gebildet, in denen themenbezogen Vertreterinnen
und Vertreter der Fachämter, insbesondere auch der Interkulturellen Zentren
und des Integrationsrates, der Freien Träger und sachkundige Bürgerinnen und
Bürger vertreten sind. In diesen Expertengruppen
werden sowohl Ideen zur Umsetzung der Handlungsempfehlungen entwickelt und
Projekte angestoßen als auch die Weiterentwicklung des Konzeptes beratend
begleitet. Darüber hinaus ist es Aufgabe der Expertengruppen, Zeitziele
und Zielerreichungsgrößen für die Umsetzung der in den Handlungsfeldern
beschriebenen Handlungsempfehlungen vorzuschlagen.
Die jeweiligen Vertreterinnen und Vertreter der Fachämter, die
im Handlungsfeld ‚Integration’ tätig sind (z.B. Ausländerbehörde, RAA etc.)
koordinieren diese Arbeit.
Die
Expertengruppen tagen 4 x im Jahr und berichten 4 x dem Interkulturellen
Referat den Sachstand. Der Integrationsrat wird regelmäßig vom
Interkulturellen Referat über den Sachstand informiert.
Steuerungsgruppe
Um die Querschnittsaufgabe innerhalb der
Verwaltung zu verankern, werden aus den Dezernaten Beauftragte in eine
verwaltungsinterne Steuerungsgruppe „Integration“ entsandt. Die Beauftragten
haben die Aufgabe, den dezernatsinternen Informationsfluss sicherzustellen und
regelmäßig über den aktuellen Sachstand der Umsetzung in den Dezernaten zu
berichten. In der Steuerungsgruppe findet die Abstimmung zwischen den
Dezernaten über die Koordination der vom Rat beschlossenen Integrationspolitik
statt.
Aufgabe der Steuerungsgruppe ist es
weiterhin, die unterschiedlichen fachbezogenen Ziele, Maßnahmen und Projekte
sowie die Berichtswesen der Dezernate miteinander zu verknüpfen, die
(Weiter-)Entwicklung des städtischen Maßnahmenprogramms und die Indikatorenbildung
(Controlling) fachlich zu unterstützen. Die Koordination der
Steuerungsgruppe übernimmt das Interkulturelle Referat.
Die Steuerungsgruppe tagt 4 x im Jahr und
berichtet 2 x jährlich dem Integrationsrat und den Fachausschüssen.
Beirat
Ein Beirat unterstützt bei der Steuerung des Prozesses. Dem Beirat
gehören Dezernenten und Dezernentinnen, Vertreterinnen und Vertreter der
bisher vertretenen Ratsfraktionen, des Integrationsrates, des
Runden Tisches für Integration, der LIGA, der ARGE, des DGB, der IHK, der
Agentur für Arbeit und das Interkulturelle Referat als Geschäftsführung an.
Der Beirat nimmt
die Berichte der Expertengruppen und der Steuerungsgruppe zur Kenntnis und gibt
fachliche Stellungnahmen ab. Die Vertreterinnen und Vertreter im Beirat
informieren darüber hinaus ihre jeweiligen Organisationen über den
Umsetzungstand des Konzeptes und die fortlaufende Entwicklung.
Der Beirat tagt 1 x
jährlich.
Interkulturelles Maßnahmenprogramm
In Ergänzung zu dem
hier vorgelegten Konzept wird das Interkulturelle Maßnahmenprogramm der Stadt
Köln weiterentwickelt und zeitnah vorgelegt. Sein Aufbau orientiert sich an der Konzeptstruktur und wird eine
Grundlage für die Bewertung der Zielerreichung im „Handlungsfeld Integration“
bilden.
7.2 Berichtswesen
Das Interkulturelle Referat entwickelt
gemeinsam mit den Fachämtern, insbesondere in Zusammenarbeit mit dem Amt für
Stadtentwicklung und Statistik, Kennziffern und Indikatoren, um ein Monitoring-
und Controllingsystem einzurichten, das gleichzeitig die Basis für die
Berichterstattung bildet. Das als Anlage beigefügte Indikatorenset zeigt
beispielhaft die zukünftig angestrebte Form der Indikatorenbildung, die eine
Grundlage für die Wirkungsanalyse des Interkulturellen Maßnahmenprogramms und
die Umsetzung der Handlungsempfehlungen sein wird.
Das
Interkulturelle Referat legt den politischen Gremien in der Beratungsfolge
alle zwei Jahre einen Integrationsbericht vor. Dieser Bericht enthält jeweils
Aussagen zu
·
dem
Sachstand in den einzelnen Handlungsfeldern,
·
dem
Einsatz von Ressourcen,
- dem Eintreten von Wirkungen vor dem Hintergrund der Entwicklung der
Daten des Monitorings unter besonderer Berücksichtigung der Geschlechter.
7.3 Ressourcen
Für die Umsetzung
der Ziele und Handlungsempfehlungen des Kölner Konzeptes zur Stärkung der
integrativen Stadtgesellschaft stehen begrenzte kommunale personelle und
finanzielle Ressourcen zur Verfügung. Der adäquate Einsatz der kommunalen Ressourcen
wird in Zusammenhang mit der Umsetzung des Konzeptes durch die Dezernate
regelmäßig überprüft. Notwendige Anpassungen, die im Rahmen der Evaluierung des
Konzeptes und der Erarbeitung des Interkulturellen Maßnahmenprogramms
festgestellt werden, werden den Gremien in Form von Beschlussvorlagen
vorgelegt.“
Abstimmungsergebnis:
Mehrheitlich mit drei Gegenstimmen der CDU Fraktion und einer Enthaltung beschlossen