Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie – beschließt, den Verein „fips e.V.“, Hilfen für Kinder und Familien, Subbelrather Str. 15c, 50823 Köln, als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 Absatz 2 SGB VIII anzuerkennen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.