Antrag: Förderung von Schulkindern mit Teilleistungsstörungen

Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

Die Verwaltung wird gebeten, die finanzielle Förderung für möglichst viele Schulkinder mit Teilleistungsstörungen fortzusetzen.

Der Jugendhilfeausschuss beauftragt zu diesem Zweck die zuständige Fachverwaltung (Jugendamt) mit der Erarbeitung eines entsprechenden Förderkonzeptes sowie dessen Vorlage im Fachausschuss. Zur Finanzierung sollen die bisher im Sozialetat vorgehaltenen städtischen Mittel in den Jugendetat übertragen werden. Bei der finanziellen Unterstützung ist darauf zu achten, dass eine mögliche Doppelförderung der Betroffenen ausgeschlossen ist.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.