1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die
Grünen):
Die Bezirksvertretung
Lindenthal nimmt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (Anlage 1 –
Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11
BauGB zur Kenntnis und beschließt analog zum Bauleitplanverfahren die Offenlage
im Stadtbezirk Lindenthal.
Die nachstehenden
Änderungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung
Lindenthal sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu berücksichtigen und
ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen:
- In der
Projektgruppe Einzelhandel werden Vertreter/innen der Seniorenge-
meinschaft und Vertreter/innen von Nicht-Auto-affinen-Verbänden aufgenommen. - Die
Verwaltung muss die Instrumente der Steuerung deutlich schärfen und durch
eine Expertise (auch juristischer) untermauern. Gegebenenfalls müssen
Initiativen zu einer Veränderung der Rahmengesetzgebung des Landes NRW
ergriffen werden.
- Die
Verwaltung soll Konzepte erarbeiten, wie der hohe Besatz an
Nahversorgungseinrichtungen im Sondergebiet Marsdorf reduziert werden
kann.
- Die
Verwaltung muss in diesem Konzept sicherstellen, das die eventuelle
Ansiedlung eines Großmarktes in Marsdorf nicht zusätzliche ergänzende
Verkaufsflächen ermöglicht.
- Das
geplante Nahversorgungszentrum Aachener Straße auf dem ehemaligen
RTL-Gelände wird als geplante Nahversorgungslage ausgewiesen.
- Im
Nahversorgungszentrum Lövenich ist die Fläche für den geplanten Supermarkt
nur für die von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossene Flächengröße
vorzusehen oder eine Fläche innerhalb des Gebietes für die Größe von 800 –
1000 qm (wie REWE-City-Märkte) zu ermöglichen.
- Im Bereich
der S-Bahn-Haltestelle Köln-Müngersdorf/Technologiepark soll eine
Nahversorgungslage ausgewiesen werden.
- Die
Fehlentwicklung der Rhöndorfer Straße soll unverzüglich gestoppt werden.
Keine weiteren Flächen sollen für einen weiteren Ausbau genehmigt und
keine weitere Ansiedlung von Einzelhandel zugelassen werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau
Burauen, Frau Heithorst, Herr Hilgers, Herr Strassfeld
2. Beschluss (Vorlage):
Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, unter
Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen
Änderungsvorschläge, folgenden Beschluss zu fassen:
1. Der Rat beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage 1 - Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Beschlossen werden hiermit insbesondere die Zentren- und Standortstruktur, die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerungs- und Ansiedlungsregeln sowie die Modifikation der Kölner Sortimentsliste.
Der Rat folgt damit auch den Empfehlungen der Projektgruppe Einzelhandelskonzept.
2.
Zur
Unterstützung der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt
der Rat die Verwaltung, einen Konsultationskreis unter Beteiligung der
Interessenvertretungen des Einzelhandels einzurichten. Die Verwaltung
wird beauftragt hierzu ein Konzept zu
erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.
3.
Der Rat
nimmt die im Teil B des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes enthaltenen
Handlungsempfehlungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die
dargestellten Änderungen zu prüfen. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die
Umsetzung im Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Möglichkeiten.
Zur konkreten Ausgestaltung, zur Finanzierung und zur zeitlichen Umsetzung von
Einzelprojekten sind von den jeweils zuständigen Gremien Beschlüsse im Rahmen
von Einzelvorlagen erforderlich.
4.
Der Rat
beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Fortschreibung des
Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt.
Nicht anwesend: Frau Burauen, Frau Heithorst, Herr Hilgers, Herr Strassgeld