Beschluss: geändert beschlossen

1. Beschluss (Änderungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen):

Die Bezirksvertretung Lindenthal nimmt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln (Anlage 1 – Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB zur Kenntnis und beschließt analog zum Bauleitplanverfahren die Offenlage im Stadtbezirk Lindenthal.

Die nachstehenden Änderungsvorschläge der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der Bezirksvertretung Lindenthal sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung zu berücksichtigen und ebenfalls den Bürgerinnen und Bürgern vorzustellen:

  1. In der Projektgruppe Einzelhandel werden Vertreter/innen der Seniorenge-
    meinschaft und Vertreter/innen von Nicht-Auto-affinen-Verbänden aufgenommen.
  2. Die Verwaltung muss die Instrumente der Steuerung deutlich schärfen und durch eine Expertise (auch juristischer) untermauern. Gegebenenfalls müssen Initiativen zu einer Veränderung der Rahmengesetzgebung des Landes NRW ergriffen werden.
  3. Die Verwaltung soll Konzepte erarbeiten, wie der hohe Besatz an Nahversorgungseinrichtungen im Sondergebiet Marsdorf reduziert werden kann.
  4. Die Verwaltung muss in diesem Konzept sicherstellen, das die eventuelle Ansiedlung eines Großmarktes in Marsdorf nicht zusätzliche ergänzende Verkaufsflächen ermöglicht.
  5. Das geplante Nahversorgungszentrum Aachener Straße auf dem ehemaligen RTL-Gelände wird als geplante Nahversorgungslage ausgewiesen.
  6. Im Nahversorgungszentrum Lövenich ist die Fläche für den geplanten Supermarkt nur für die von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossene Flächengröße vorzusehen oder eine Fläche innerhalb des Gebietes für die Größe von 800 – 1000 qm (wie REWE-City-Märkte) zu ermöglichen.
  7. Im Bereich der S-Bahn-Haltestelle Köln-Müngersdorf/Technologiepark soll eine Nahversorgungslage ausgewiesen werden.
  8. Die Fehlentwicklung der Rhöndorfer Straße soll unverzüglich gestoppt werden. Keine weiteren Flächen sollen für einen weiteren Ausbau genehmigt und keine weitere Ansiedlung von Einzelhandel zugelassen werden.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Burauen, Frau Heithorst, Herr Hilgers, Herr Strassfeld



2. Beschluss (Vorlage):

Die Bezirksvertretung Lindenthal empfiehlt dem Rat, unter Berücksichtigung der von der Bezirksvertretung Lindenthal beschlossenen Änderungsvorschläge, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.      Der Rat beschließt das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (Anlage 1 - Langfassung) als städtebauliches Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer umfassenden Öffentlichkeitsbeteiligung. Beschlossen werden hiermit insbesondere die Zentren- und Standortstruktur, die Abgrenzungen der zentralen Versorgungsbereiche, die Steuerungs- und Ansiedlungsregeln sowie die Modifikation der Kölner Sortimentsliste.

Der Rat folgt damit auch den Empfehlungen der Projektgruppe Einzelhandelskonzept.

2.      Zur Unterstützung der Umsetzung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes beauftragt der Rat die Verwaltung, einen Konsultationskreis unter Beteiligung der Interessenvertretungen des Einzelhandels einzurichten. Die Verwaltung wird beauftragt hierzu ein Konzept zu erarbeiten und dem Rat zum Beschluss vorzulegen.

3.      Der Rat nimmt die im Teil B des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes enthaltenen Handlungsempfehlungen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung die dargestellten Änderungen zu prüfen. Bei positivem Prüfergebnis erfolgt die Umsetzung im Rahmen der vorhandenen finanziellen und personellen Möglichkeiten. Zur konkreten Ausgestaltung, zur Finanzierung und zur zeitlichen Umsetzung von Einzelprojekten sind von den jeweils zuständigen Gremien Beschlüsse im Rahmen von Einzelvorlagen erforderlich.

4.      Der Rat beauftragt die Verwaltung, ein Konzept für die Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes zu erarbeiten und zum Beschluss vorzulegen.

 


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig zugestimmt.

Nicht anwesend: Frau Burauen, Frau Heithorst, Herr Hilgers, Herr Strassgeld