Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

1.      Der Rat stellt gem. § 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO) i. V. m. § 4 der Betriebssatzung der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln den Jahresabschluss zum 31.12. 2009 der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln fest und beschließt, den Jahresüberschuss von EUR 29.333.549,67 vollständig an den Haushalt der Stadt Köln abzuführen.

 

2.      Dem Betriebsausschuss und der Betriebsleitung wird Entlastung erteilt.

 

3.      Der Rat beschließt gemäß § 10 Abs. 4 Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen i. V. m. § 4 der Betriebssatzung zur Finanzierung der Abführung an den städtischen Haushalt (EUR 42.363.000) eine Entnahme aus der Kapitalrücklage der Gebäudewirtschaft in Höhe von EUR 13.029.450,33.


Abstimmungsergebnis:

Mehrheitlich gegen die Stimmen der FDP-Fraktion sowie bei Stimmenthaltung der Fraktion pro Köln und der Fraktion Die Linke.Köln zugestimmt.